
Für Ärzte und Sozialdienste
Wir legen Wert auf eine gute Kommunikation mit unseren Zuweisern. Hier finden Sie die wichtigsten Ansprechpartner und Informationen zu unserem Leistungsspektrum sowie spezielle Services.
Informationen für einweisende Ärzte und Klinik- und Sozialdienstmitarbeiter
Ihre Ansprechpartner
Kaufmännische Direktion
Ärztliche Leitung - Kardiologie
Ärztliche Leitung - Neurologie
Ärztliche Leitung - Geriatrie
Beauftragter Medizinproduktesicherheit
Sozialdienst
Patientenaufnahme
Patientenaufnahme für Geriatrische Rehabilitation
Patientenaufnahme für Neurologie (Standort Langer Weg)
Patientenaufnahme Kardiologie
Klinische Psychologie / Neuropsychologie (Standort Casimir-Katz-Straße)
Klinische Psychologie / Neuropsychologie (Standort Langer Weg)
Pflegedienstleitung
Diabetesberatung
Ernährungsberatung
Therapieabteilung
Informationen zur Aufnahme Ihrer Patienten
- Anschlussheilbehandlung (AHB)
- Heilverfahren (HV)
- Anschlussrehabilitation (AR)
- Allgemeine Gesundheitsmaßnahme (AGM)
- Gesundheitsangebote für Selbstzahler (Plusprogramme)
Möglich ist eine stationäre sowie ganztägig ambulante Versorgung.
Die Aufnahme von Patienten der Phase B wird von den behandelnden Krankenhausärzten eingeleitet werden, d.h.: Vor Beginn der Reha-Maßnahme muss diese beim Sozialversicherungsträger beantragt werden. Die Antragstellung wird in der Regel vom Sozialdienst des Krankenhauses übernommen. Die Sozialdienst-Mitarbeiter sind auch Ansprechpartner für die Angehörigen von Patienten.
- Im Regelfall übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Frührehabilitation.
- Die Unfallversicherungsträger zahlen, wenn die Frührehabilitation aufgrund eines Unfallversicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall) notwendig wird.
Grundsätzlich können alle Leistungen des MEDICLIN Reha-Zentrums Gernsbach von gesetzlich und privat versicherten Patienten in Anspruch genommen werden. Dabei verrechnen wir die Kosten der verschiedenen Leistungen in der Regel direkt mit der jeweiligen Versicherung.
Das MEDICLIN Reha-Zentrum Gernsbach hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenkassen und der DRV Bund, einschließlich AHB (Anschlussheilbehandlung) für die Fachbereiche Innere Medizin und Kardiologie, Neurologie (Phase B bis D) und Geriatrische Rehabilitation.
Die Anerkennung ´beihilfefähig´ ist nach der Beihilfeverordnung gegeben.
Aufnahmemöglichkeiten:
- als stationäre medizinische Vorsorgemaßnahme nach § 23, Abs. 4, SGB V, Kostenträger: alle gesetzlichen Krankenkassen und der DRV Bund
- als stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme nach § 40, Abs. 2, SGB V, Kostenträger: alle gesetzlichen Krankenkassen und der DRV Bund
- als vollstationäre Behandlung lt. Einweisung, Kostenträger: gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen sowie der DRV Bund
- als teilstationäre Behandlung lt. Einweisung, Kostenträger: gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen sowie der DRV Bund
- als Anschlussheilbehandlungsmaßnahme (AHB), Kostenträger: alle gesetzlichen Krankenkassen und private Krankenversicherungen sowie der DRV Bund
- als Privatpatient (beihilfefähig)
- als Selbstzahler im Rahmen unserer Plusprogramme, die verschiedenen medizinischen und präventiven Ansprüchen gerecht werden
Die Aufnahme von Patienten der Phase B wird von den behandelnden Krankenhausärzten eingeleitet.
Anschlussheilbehandlung (AHB/AR)
Sie sind Sozialdienstmitarbeiter einer zuweisenden Klinik und möchten Ihren Patienten bei uns anmelden?
- Die Voraussetzung für die Aufnahme ist die Kostenzusage der zuständigen Krankenkasse, Rentenversicherung bzw. Berufsgenossenschaft.
- Bitte schicken Sie den AHB-Antrag und den ärztlichen Befund nach telefonischer Rücksprache an:
Kardiologie und Innere Medizin
Neurologie Phase D (Langer Weg)
Neurologie Phase B und C (Casimir-Katz-Straße)
Wenn die Kostenübernahme vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir den Aufnahmetermin mit Ihnen ab.
Ziel ist ein nahtloser Übergang zur Reha. Wir vergeben Aufnahmetermine in der Regel zeitnah, um Wartezeiten zu vermeiden.
Sie können zur Anmeldung Ihres Patienten das MEDICLIN Rehabetten-Portal auf www.freie-rehabetten.de nutzen.
Heilverfahren (HV)
Ihr Patient möchte ein Heilverfahren beantragen. Sie müssen zunächst einschätzen, ob ein Heilverfahren die Gesundheit des Patienten verbessert oder den aktuellen Gesundheitszustand erhält.
Füllen Sie dann bitte den Antrag mit Ihrem Patienten aus, der Patient muss diesen dann selbst beim zuständigen Kostenträger stellen (möglichst mit Zusatzantrag zur Wunschklinik.
Der Kostenträger muss über den Antrag innerhalb von vier Wochen entscheiden. Sobald eine schriftliche Zusage vorliegt, kann Ihr Patient das Heilverfahren antreten.
Wir behandeln auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung einer Krankenkasse oder eines Rentenversicherers. In diesem Fall verrechnen wir die Kosten mit dem Patienten. Fragen Sie nach unseren Angeboten und Arrangements für Selbstzahler.
Sie können zur Anmeldung Ihres Patienten das MEDICLIN Rehabetten-Portal auf www.freie-rehabetten.de nutzen.