Ihr Weg ins MEDICLIN Reha Zentrum Gernsbach

Ihr Weg ins MEDICLIN Reha Zentrum Gernsbach

Welche Arten einer Rehabilitation in unserem Haus möglich sind, wie Sie die Reha beantra-gen und wie Sie sich bei uns anmelden, erfahren Sie hier.

Vor dem Reha-Aufenthalt

Aufnahmemöglichkeiten

Grundsätzlich behandeln wir im MEDICLIN Reha-Zentrum Gernsbach gesetzlich und privat versicherte Patienten.

Folgende Behandlungsformen sind möglich:

  • Anschlussheilbehandlung (AHB oder AR) nach einem Krankenhausaufenthalt
  • Medizinisches Heilverfahren (HV): Hier ist die Rehabilitation unabhängig von einem vorherigen Krankenhausaufenthalt
  • Behandlung als Selbstzahler
  • Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM):  Wenn Sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind, z.B. als Privatpatient, können Sie nicht direkt von der Akutklinik in die Rehabilitationseinrichtung verlegt werden. Eine AGM kommt in Frage, wenn Sie berufstätig sind und in einer gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht in einer GKV versichert sind. Die AGM wird auch dann angewandt, wenn die gestellte Diagnose nicht für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) anerkannt ist.

Im MEDICLIN Reha-Zentrum Gernsbach bieten wir eine stationäre, ganztägig ambulante (teilstationäre) und ambulante Versorgung.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Mitarbeiter unserer Patientenaufnahme.

Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Sie können sowohl bei Ihrer Krankenkasse als auch bei der Rentenversicherung Ihr Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen und beantragen, dass Ihre Behandlung bei uns stattfinden soll.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht.

Erklärfilm zum Wunsch- und Wahlrecht

Wie Sie sich Ihre Wunschklinik selbst aussuchen können: Am Beispiel von Frau Müller zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht anwenden können. Frau Müller hat vor Kurzem ein neues Hüftgelenk erhalten. Nun braucht sie eine Reha. Welche Schritte unternimmt Frau Müller, als sie die Reha beantragt?
 

Für eine berufliche Rehabilitation über die Rentenversicherung können Sie den Antrag auch online abgeben.

Damit Ihre berufliche Rehabilitation bei uns erfolgen kann, nutzen Sie bitte auch hier Ihr Wunsch- und Wahlrecht.

Hier finden Sie weitere Informationen über die berufliche Rehabilitation über die Rentenversicherung (MBOR) bei neurologischen Erkrankungen.

Anmeldung

  • Eine Anschlussheilbehandlung (AHB oder AR) nach einer Krankenhausbehandlung veranlasst ein Klinikarzt oder ein Sozialarbeiter Ihrer zuweisenden Klinik.
  • Bei einem Heilverfahren wird der Antrag vom Hausarzt und dem Patienten ausgefüllt und beim zuständigen Kostenträger gestellt (möglichst mit Zusatzantrag zur Wunschklinik).
  • Wir behandeln auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung einer Krankenkasse oder eines Rentenversicherers. In diesem Fall verrechnen wir die Kosten mit dem Patienten. Fragen Sie nach unseren Angeboten und Arrangements für Selbstzahler. Als Selbstzahler melden Sie sich selbst in der Klinik an.
  • Wenn Sie eine AGM (Anschlussgesundheitsmaßnahme) in Anspruch nehmen möchten, stellen Sie diesen Antrag bei Ihrem Kostenträger.

Schon vor Ihrer Aufnahme helfen wir Ihnen gerne bei der Organisation Ihres Aufenthaltes. Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter der Patientenaufnahme.

Wir unterstützen Sie z. B.

  • bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung,
  • bei Fragen zur Anreise, zum Aufnahmezeitpunkt, zum Zimmer, zur Aufnahme von Begleitpersonen.

Was muss ich zur Aufnahme mitbringen?

Bitte bringen Sie diese Dinge mit:

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Sozialversicherungsnummer
  • ärztliche Befunde

Bitte beachten Sie auch unsere Checkliste zur Vorbereitung Ihres Aufenthalts.

Kosten

Grundsätzlich behandeln wir im MEDICLIN Reha-Zentrum Gernsbach gesetzlich und privat versicherte Patienten. Wir rechnen die Kosten der verschiedenen Leistungen in der Regel direkt mit den Krankenversicherungen ab.

Zuzahlungen

Als Erwachsener müssen Sie allerdings bei fast allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen zehn Euro pro Tag selbst zuzahlen.

Dabei gilt:

  • Die Zuzahlungen für ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind in der Regel unbegrenzt, wenn die Krankenkasse der Kostenträger ist.
  • Für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen eines Rentenversicherungsträgers müssen Sie maximal für 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.
  • Bei einer Anschlussheilbehandlung der Krankenkasse oder bei einem stationären Krankenhausaufenthalt müssen Sie maximal für 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.
  • Bei einer Anschlussheilbehandlung des Rentenversicherungsträgers müssen Sie maximal für 14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.

Sie waren im laufenden Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik und haben bereits Zuzahlungen entrichtet? Bitte bringen Sie den Zahlungsbeleg hierfür mit, damit wir dies berücksichtigen können.

Patienten unter 18 Jahren oder Patienten mit einem gültigen Befreiungsausweis sind vom Eigenanteil befreit.

Wenn Ihr Partner oder Kind eine Begleitung bei der Reha benötigt: Ist die Begleitung medizinisch notwendig, übernimmt der Kostenträger die Kosten für die Begleitperson.

Wenn Sie Ihr Kind in die Reha begleiten müssen: Für Kinder unter zwölf übernimmt der Kostenträger die Kosten. Wahlweise finanziert der Kostenträger eine Haushaltshilfe.

Checkliste für den Klinikaufenthalt

Diese Liste soll Ihnen Anregung und Hilfe beim Kofferpacken geben.

Unter Umständen sind einige aufgeführte Dinge für sie nicht zutreffend (z. B. die Badebekleidung bei frisch operierten Patienten mit noch nicht abgeschlossener Wundheilung).

Persönliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Sozialversicherungsnummer
  • Arztberichte
  • bildgebendes Material wie Röntgenbilder
  • Antikoagulationsausweis
  • Verordnete Medikamente
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • ggf. Zusatzversicherungsnachweis (Karte)
  • Allergiepass
  • Bescheid über Grad der Behinderung (GdB)
  • Bankverbindung mit BIC und IBAN (steht auf Ihrem Kontoauszug)

Bekleidung

  • Nachtwäsche
  • Unterwäsche
  • Strümpfe/Socken
  • Ausreichende, bequeme Oberbekleidung
  • Regenkleidung/Regenschirm

Sportbekleidung

  • Gymnastik- oder Trainingsanzug
  • Badebekleidung
  • Badetuch
  • Bademantel

Schuhe

  • Straßenschuhe
  • Festes Schuhwerk
  • Turnschuhe
  • Badeschuhe
  • Hausschuhe

Sonstiges

  • Uhr/Wecker
  • Persönliche Toilettenartikel
  • Nähzeug
  • Haartrockner
  • Taschentücher
  • Kleines Radio (wenn benötigt)
  • Zusätzliche Handtücher für Physiotherapie

Hilfsmittel (falls vorhanden)

  • Stützstrümpfe
  • Bandagen
  • Schuhlöffel
  • Strumpfanziehhilfe
  • Mieder
  • TENS-Geräte
  • Einlagen
  • Orthopädische Schuhe
  • U-Arm-Gehstützen oder Stock
  • Rollator
  • Rollstuhl
  • Ersatzbrille
  • Blutzucker-Messgerät
  • Blutdruck-Messgerät

Haben Sie Fragen zur Kofferpackliste? Rufen Sie einfach an. Wir beraten Sie gerne.

Hier können Sie unsere Kofferpacklisten herunterladen:

Bitte beachten Sie Folgendes:

Das MEDICLIN Reha-Zentrum Gernsbach auf die Behandlung von Patient*innen bis zu 130 kg Körpergewicht ausgerichtet. Menschen mit höherem Gewicht können wir nicht aufnehmen.

Weitere Informationen zum Download

Wie Sie uns kontaktieren können

Silke Rheinschmidt

Silke Rheinschmidt

Patientendisposition der Fachklinik für Kardiologie

Elena Engelmann

Elena Engelmann

Patientendisposition der Fachklinik für Neurologie

Jessica Zoike

Jessica Zoike

Patientendisposition der Fachklinik für Neurologie, Standort Langer Weg