Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
© Kzenon - stock.adobe.com Wir legen Wert auf eine gute Kommunikation mit unseren Zuweisern. Hier finden Sie die wichtigsten Ansprechpartner und Informationen zu unserem Leistungsspektrum sowie spezielle Services.
Möglich ist eine stationäre sowie ganztägig ambulante Versorgung.
Grundsätzlich können alle Leistungen des MEDICLIN Reha-Zentrums Gernsbach von gesetzlich und privat versicherten Patienten in Anspruch genommen werden. Dabei verrechnen wir die Kosten der verschiedenen Leistungen in der Regel direkt mit der jeweiligen Versicherung.
Das MEDICLIN Reha-Zentrum Gernsbach hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenkassen und der DRV Bund, einschließlich AHB (Anschlussheilbehandlung) für die Fachbereiche Neurologie (Phase C bis D) und Geriatrische Rehabilitation.
Die Anerkennung ´beihilfefähig´ ist nach der Beihilfeverordnung gegeben.
Aufnahmemöglichkeiten:
Anschlussheilbehandlung (AHB/AR)
Sie sind Sozialdienstmitarbeiter einer zuweisenden Klinik und möchten Ihren Patienten bei uns anmelden?
Wenn die Kostenübernahme vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir den Aufnahmetermin mit Ihnen ab.
Ziel ist ein nahtloser Übergang zur Reha. Wir vergeben Aufnahmetermine in der Regel zeitnah, um Wartezeiten zu vermeiden.
Sie können zur Anmeldung Ihres Patienten das MEDICLIN Rehabetten-Portal auf www.freie-rehabetten.de nutzen.
Heilverfahren (HV)
Ihr Patient möchte ein Heilverfahren beantragen. Sie müssen zunächst einschätzen, ob ein Heilverfahren die Gesundheit des Patienten verbessert oder den aktuellen Gesundheitszustand erhält.
Füllen Sie dann bitte den Antrag mit Ihrem Patienten aus, der Patient muss diesen dann selbst beim zuständigen Kostenträger stellen (möglichst mit Zusatzantrag zur Wunschklinik.
Der Kostenträger muss über den Antrag innerhalb von vier Wochen entscheiden. Sobald eine schriftliche Zusage vorliegt, kann Ihr Patient das Heilverfahren antreten.
Wir behandeln auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung einer Krankenkasse oder eines Rentenversicherers. In diesem Fall verrechnen wir die Kosten mit dem Patienten. Fragen Sie nach unseren Angeboten und Arrangements für Selbstzahler.
Sie können zur Anmeldung Ihres Patienten das MEDICLIN Rehabetten-Portal auf www.freie-rehabetten.de nutzen.